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   BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00   

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https://dejure.org/2001,6961
BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00 (https://dejure.org/2001,6961)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3 StR 463/00 (https://dejure.org/2001,6961)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3 StR 463/00 (https://dejure.org/2001,6961)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Versuchter Mord - Schwere Körperverletzung - Tilgungsfrist - Strafbemessung - Keine erhöhte Strafempfindlichkeit - Lebenserwartung

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 1; ; BZRG § 36 Satz 1; ; BZRG § 47 Abs. 1; ; BZRG § 47 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafmilderung bei bedingtem Vorsatz; Berechnung der Tilgungsfristen nach dem BZRG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 125/99

    Übertragungsfehler; Tilgungsreife; Strafschärfung wegen einschlägiger

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00
    Die Tilgungsfrist setzt sich zusammen aus der Frist von fünf Jahren gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) BZRG sowie der verhängten (vgl. BGHR BZRG § 46 I Tilgungsfrist 2) Jugendstrafe von sechs Jahren (§ 46 Abs. 3 BZRG) und betrug somit insgesamt elf Jahre.
  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 126/81

    Strafschärfungsgrund - Absicht des Täters - Tod des Opfers

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00
    Eine Strafmilderung allein deshalb, weil der Angeklagte nicht mit direktem, sondern nur mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, mußte das Landgericht nicht vornehmen, da die Vorsatzform nur im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters eine taugliche Beurteilungsgrundlage bildet und eine bedingt vorsätzliche Tötung aus nichtigem Anlaß schwerer wiegen kann, als eine mit direktem Vorsatz verübte Tat (vgl. BGH NJW 1981, 2204; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 86; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94

    Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00
    Die für die Strafhöhe nicht tragenden Gesichtspunkte der Spezial- und Generalprävention hat das Landgericht lediglich bestätigend angeführt, ohne den Bereich der schuldangemessenen Strafe zu verlassen (vgl. BGHR StGB § 46 I Generalprävention 8 und 10; Schäfer, aaO Rdn. 351 f.).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 241/95

    Sexualstraftaten - Rechtsfehler - Generalprävention - Nachteil des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00
    Die für die Strafhöhe nicht tragenden Gesichtspunkte der Spezial- und Generalprävention hat das Landgericht lediglich bestätigend angeführt, ohne den Bereich der schuldangemessenen Strafe zu verlassen (vgl. BGHR StGB § 46 I Generalprävention 8 und 10; Schäfer, aaO Rdn. 351 f.).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Auf die Art und Höhe der einzelnen Verurteilung oder auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Neuverurteilung kommt es hingegen nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2001 -3 StR 463/00 und BGHSt 25, 19 (23)).
  • VG Regensburg, 02.02.2021 - RN 4 K 19.1980

    Waffenverbot wegen erheblicher strafrechtlicher Verurteilungen

    Dies hat dazu geführt, dass auch die zurückliegenden Verurteilungen nicht aus dem Bundeszentralregister getilgt wurden, § 47 Abs. 3 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), und kein Verwertungsverbot nach § 51 BZRG eingetreten ist (vgl. BGH, U.v. 10.11.2011 - 4 StR 261/11 - juris Rn. 4; U.v. 28.3.2001 - 3 StR 463/00 - juris Rn. 5).
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